UBA will rechtliche Rahmenbedingungen für Munitionsbergung aus Ost- und Nordsee klären

Die Bundesregierung will die auf dem Meeresboden in Nord- und Ostsee lagernden Munitionsreste aus dem Zweiten Weltkrieg in den nächsten Jahren bergen. Laut aktuellen Planungen soll dafür ab 2026 eine schwimmende Entsorgungsplattform zum Einsatz kommen. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Projekt zu klären, hat das Umweltbundesamt nun ein Forschungsvorhaben ausgeschrieben.

Bislang gebe es keine unbemannten Schiffe oder Plattformen mit Munitionsvernichtungsanlagen in deutschen Gewässern und auch eine spezielle Gesetzgebung für die Bergung und Räumung von Munition aus deutschen Meeresgewässern existiere noch nicht, schreibt das Umweltbundesamt. Um die Pilotbergung und -beseitigung durchzuführen und in einen rechtssicheren Dauerbetrieb zu überführen, müssten eine Reihe von rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden.

Das ausgeschriebene Gutachten soll konkrete Beiträge zur Erstellung eines rechtlichen Rahmens für eine rechtssichere Pilotbergung und -vernichtung liefern und dazu die einschlägigen gesetzlichen Regelungen aufzeigen und analysieren sowie konkrete Vorschläge für gesetzliche Anpassungen und Änderungen bestehender Regelungen sowie ggf. notwendige Neuregelungen erarbeiten. Das Gutachten soll sowohl auf die Bergung und Vernichtung der Munitionsaltlasten im Küstenmeer, wo die Piloträumung zunächst stattfinden soll, als auch auf Bergung und Vernichtung in der seewärts vorgelagerten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) eingehen. Bezüge zum europäischen und internationalen Recht müssten dabei ebenfalls berücksichtigt werden, betont das UBA.

Interessenten können ihre Angebote noch bis zum 25. April hier einreichen. Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 16 Monaten und soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen.

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