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Das Umweltbundesamt werde nach Öffnung des Anwendungsbereichs des ElektroG und der damit verbundenen höheren Zahl an registrierungspflichtigen Herstellern die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen konsequent überwachen. Das betonte die Behörde mit Blick auf die am 15. August wirksam werdenden Änderungen ...

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