Kommunale Müllverbrennungsanlagen könnten zukünftig in den Geltungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) aufgenommen werden. Am vergangenen Wochenende erzielten die Verhandlungsführer des Rates und des Parlaments einen vorläufigen Beschluss, der die Europäische Kommission verpflichtet, bis 2026 einen Bericht vorzulegen. Dieser soll darauf abzielen, kommunale Müllverbrennungsanlagen ab 2028 in das EU-ETS aufzunehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bis spätestens 2030 auszusteigen. Die Einigung muss noch von den Mitgliedsstaaten im Rat und im Europäischen Parlament bestätigt werden, um endgültig in Kraft zu treten....
Müllverbrennungsanlagen sollen ab 2028 dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen
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