Novellierung der 17. BImSchV verschiebt sich auf frühestens Ende März 2024

Erneute Ressortabstimmung erforderlich / Berliner Klärschlammkonferenz

Die Novellierung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) wird sich weiter verzögern. Der Bundesrat habe Anfang des Monats so viele Änderungswünsche geäußert, dass die Novelle nicht wie vorgesehen Anfang 2024 verabschiedet werden könne, sondern zunächst wieder in die Ressortabstimmung müsse. Das sagte Patric Heidecke vom Umweltbundesamt (UBA) auf der diesjährigen Berliner Klärschlammkonferenz. Bestenfalls Ende März 2024 sei eine abgestimmte und allseits anerkannte Novelle der 17. BImSchV zu erwarten.

Wesentliche Grundlage für die Novellierung seien die BREF-Conclusions der europaweiten Abstimmungsprozesse zu den bestverfügbaren Technologien (BVT), die praktisch in der Abfallverbrennung eingesetzt werden können, und welche realistischen Emissionsbegrenzungen sich dadurch technisch erreichen lassen, so Heidecke. Grenzwertabsenkungen sind demnach für einige der bereits zuvor in der 17. BImSchV aufgeführten Schadgasspezies – insbesondere für Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff, Stickstoffdioxid und Quecksilber – vorgesehen.

Lesen Sie hier mehr über die Novelle der 17. BImSchV und über den Emissionshandel für Klärschlammverbrennungsanlagen......

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