Littering: Volumen der Sonderabgabe wird auf insgesamt 458 Mio € im Jahr taxiert

Erste Ergebnisse für Kostenmodell im Rahmen des EWK-Fondsgesetzes

Der Wirtschaft drohen durch das umstrittene Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) offenbar enorme zusätzliche Belastungen. Die vom geplanten Gesetz geforderten Sonderabgaben für Hersteller bestimmter Einweg-Produkte aus Kunststoffen, die im öffentlichen Raum als Abfall anfallen, sind zwar noch nicht beschlossen. Ergebnisse einer kurz vor dem Abschluss stehenden Studie für das Umweltbundesamt gehen allerdings von einem Gesamtvolumen um 458 Mio € im Jahr aus. Zum Vergleich: Der Betrag für das Littering würde dann mehr als ein Drittel der aktuellen Kosten für die Sammlung und Verwertung aller Verpackungsabfälle aus dem dualen System ausmachen, die derzeit auf etwas über 1,3 Mrd € im Jahr geschätzt werden.

Nach den bisherigen Plänen sollen Hersteller ab 2025 die Sonderabgabe in einen vom Umweltbundesamt verwalteten Fonds einzahlen. Aus dem Fonds sollen die Kommunen nach einem Punktesystem die Kosten für Entsorgung und Reinigung von Papierkörben, Straßen und Landschaft erstattet bekommen, die durch kunststoffhaltige Einwegprodukte wie  Becher, Folien, Tüten, Feuchttücher, Getränkekartons, Einwegpfand-Flaschen und Zigaretten entstehen....

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