Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt zur geplanten Richtlinie über Umweltaussagen („Green Claims“) in erster Lesung angenommen. Während der Plenartagung in Straßburg stimmten 467 Abgeordnete für den Standpunkt, 65 dagegen. 74 Abgeordnete enthielten sich. Damit hat das Parlament seine Position zum geplanten System der Überprüfung und Vorab-Verifizierung von ökologischen Aussagen festgelegt, um EU-Bürger künftig vor irreführender Werbung zu schützen. Das Verfahren muss vom neuen Parlament nach der Europawahl am 9. Juni 2024 weiterverfolgt werden.
Mit der Green Claims-Richtline sollen europaweit einheitliche Standards zu Informationspflichten und zur Belegbarkeit umweltbezogener Werbung etabliert werden. Umweltbezogene Angaben sollen künftig unabhängig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden. Wie das Europaparlament mitteilte, würde die Richtlinie Unternehmen verpflichten, Nachweise für ihre ökologischen Werbeaussagen vorzulegen, bevor sie Waren als „biologisch abbaubar“, „umweltfreundlich“, „wassersparend“ oder „biobasiert“ bewerben.
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