EU: Rat gibt grünes Licht zu mehr Verbraucherschutz

Der Rat der EU hat am Dienstag eine neue Richtlinie zum Verbraucherschutz im Rahmen des ökologischen Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft verabschiedet. Mit der Zustimmung des Rates sind die Änderungen endgültig beschlossen; zuvor hatte im Januar bereits das EU-Parlament zugestimmt.

Die Richtline soll Verbraucher zum einen vor irreführenden „grünen“ Aussagen schützen, beispielsweise in Bezug auf den Emissionsausgleich. Darüber hinaus wird die Haftung des Handels bei geplanter Obsoleszenz von Produkten, unnötigen Softwareupdates oder der ungerechtfertigten Verpflichtung, Ersatzteile eines Originalherstellers zu kaufen dargelegt. Produkte sollen außerdem künftig EU-weit mit einem einheitlichen Label zur Haltbarkeitsgarantie ausgestattet werden.

„Dank der heute verabschiedeten Richtline werden Verbraucher besser informiert, besser geschützt und besser ausgestattet, um als echte Akteure am ökologischen Umbau teilzuhaben“, sagt Pierre-Yves Dermagne, stellvertretender Premierminister von Belgien und Minister für Wirtschaft und Beschäftigung, gestern in Brüssel.

Die Richtlinie wird nach ihrer Unterzeichnung durch die Präsidenten des EU-Parlaments und des Rats im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten.

Die jetzt beschlossenen Regeln werden zusätzlich durch die sogenannte Green-Claims-Richtlinie ergänzt, die vorsieht, dass umweltbezogene Angaben künftig unabhängig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden müssen. Diese Richtline befindet sich noch auf Parlamentsebene und soll der vorläufigen Planung zufolge im März dem Plenum vorgelegt werden.

Experten rechnen mit mehr Vorsicht bei „grünen“ Werbeslogans

Die strengeren Vorgaben zum sogenannten Greenwashing dürften die Flut an Werbeslogans rund um das Thema Nachhaltigkeit nach Einschätzung von Fachleuten eindämmen, berichtet die dpa heute. In den vergangenen Jahren seien vermehrt Begriffe wie „biobasiert“, „recycelbar“ und „klimaneutral“ auf Produkte gedruckt worden. Oft seien solche Aussagen allgemein, irreführend und schwer bis nicht nachprüfbar. „Natürlich werden Verbraucher durch solche Claims verunsichert“, zitiert die dpa Professor Mario Schmidt, der an der Hochschule Pforzheim zu ökologischer Unternehmensführung lehrt.

Nach Einschätzung von Gunter Lescher von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC wird die kritische Beobachtung etwa durch Verbraucher, Nicht-Regierungsorganisationen, Medien, aber auch Investoren mit dem steigenden Nachhaltigkeitstrend zunehmen. Die Gesellschaft stehe dem Thema Greenwashing erheblich kritischer gegenüber als noch vor wenigen Jahren.

Erste Maßnahmen der Verbraucherschutzbehörden laufen bereits

Heute gab die EU-Kommission bekannt, dass sich der Versandhändler Zalando „nach einem Dialog mit der Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden“ verpflichtet habe, irreführende Nachhaltigkeitskennzeichen und -symbole zu entfernen, die neben den auf seiner Plattform angebotenen Produkten angezeigt werden. Ab dem 15. April 2024 werden die Symbole nicht mehr erscheinen. Stattdessen werde Zalando klare Informationen über die Umweltvorteile von Produkten, etwa über den Prozentsatz der verwendeten recycelten Materialien, bereitstellen. Die Zugeständnisse von Zalando lassen sich im Detail hier nachlesen.

Zalando muss laut EU Kommission außerdem einen Bericht über die Umsetzung der Verpflichtungen vorlegen. Auf der Grundlage dieses Berichts wird das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) bewerten, wie Zalando die Verpflichtungen umgesetzt hat, und erforderlichenfalls die Einhaltung durchsetzen, indem es beispielsweise Geldbußen verhängt oder Inhalte entfernt. Im CPC-Netz sind Behörden zusammengeschlossen, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständig sind. (eigener Bericht/dpa)

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