VKU: CO2-Preis für die Müllverbrennung nicht verursachergerecht

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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat in seiner Stellungnahme zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung" seine Kritik an den Plänen wiederholt, die thermische Abfallbehandlung in den Geltungsbereich des Brennstoffemissionshandels-Gesetzes (BEHG) einzubeziehen. Ein CO2-Preis für die Abfallverbrennung sei nicht verursachergerecht, weil es kein Preissignal an die Inverkehrbringer von fossilen Materialien, Produkten oder Stoffen aussendet, so der VKU.

Stattdessen werden Abfallentsorgungsunternehmen und Verbraucher belastet, die aber keinen Einfluss auf die produzierten Güter, die Produktionsweisen oder die verwendeten Rohstoffe nehmen könnten. Die ursprüngliche Verwendung fossiler Stoffe würde sich daher nicht verteuern. Eine verursachergerechte Lenkungswirkung wäre so nicht möglich. Die thermische Abfallbehandlung diene darüber hinaus keinem unmittelbaren Produktionszweck. Vielmehr gehe es darum, die biologische sowie chemisch-physikalische Umwelt- und Siedlungshygiene sicherzustellen.

„Die Emissionen sind den Produzenten zuzuordnen“

Statt Anlagenbetreiber und Verbraucher mit einem CO2-Preis zu belasten, dem sie nicht durch eine klimaschonende Verhaltensänderung begegnen können, schlagen die Kommunalen vor, das Preissignal lieber an Produzenten und Inverkehrbringer auszusenden.

„Die Emissionen aus der Nutzungs- und Entsorgungsphase sind ebenso wie die Emissionen aus der Produktions- und Handelsphase den Produkten und damit den Produzenten zuzuordnen“, heißt es in der Stellungnahme des VKU. Dafür müssten die CO2-Emissionen flächendeckend gemessen und die Hersteller und Inverkehrbringer entsprechend dem fossilen Kunststoffanteil der Produkte zu den Emissionshandelsverpflichteten gemacht werden.

Kopplung von europäischer Plastikabgabe und Brennstoffemissionshandel?

Wenn die Hersteller und Inverkehrbringer die Kosten für den Erwerb der Zertifikate und die Transaktionskosten tragen müssten, könnte bei einem ausreichend starken Preissignal eine Lenkungswirkung erzielt werden, vermutet der VKU. Ein CO2-Preissignal an die Hersteller und Inverkehrbringer fossiler Kunststoffprodukte würde zudem sicherstellen, dass nicht aufbereitete Abfälle und Ersatzbrennstoffe gleichbehandelt werden, so der Verband.

Aus Sicht des VKU wäre es möglich, ein CO2-Preissignal an die Produzenten und Inverkehrbringer zu richten. Ein mögliches Instrument hierfür gebe es bereits im Produktbereich: die EU-Plastikabgabe. Mit ihr könne der Einsatz fossiler Stoffe zur Herstellung von Kunststoffen gezielt verteuert und eine Ausweichentscheidung zu klimafreundlicheren Stoffen ausgelöst werden.

Einen ausführlichen Artikel über die Stellungnahme des VKU zur „BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung lesen Sie in Ausgabe 09/2021 von EUWID Recycling und Entsorgung. Für Kunden unseres Premium-Angebots steht die Ausgabe bereits als E-Paper zur Verfügung:

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