Deponie Büttelborn muss Bauschutt vom AKW Biblis nehmen

Im Streit um den Schutt vom Rückbau des stillgelegten Atomkraftwerks Biblis hat das Regierungspräsidium Darmstadt die südhessische Deponie Büttelborn zur Lagerung verpflichtet. Ein sofortiger Vollzug sei allerdings nicht angeordnet worden, teilte die Behörde am Donnerstag mit. „Jetzt steht der Rechtsweg allen Beteiligten offen“, sagte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Das stillgelegte AKW Biblis wird seit 2017 rückgebaut. Da der für die Entsorgung örtlich zuständige Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) über keine eigene Deponie zur Ablagerung mineralischer Abfälle verfügt, hatte dieser beim RP Darmstadt einen Antrag zur Mitbenutzung einer Deponie gestellt. Nachdem alle Alternativen und Einwände geprüft worden seien und an der Ungefährlichkeit der Abfälle kein Zweifel bestehe, sei diesem Antrag nun stattgegeben worden, teilte das Regierungspräsidium mit. Die Deponie Büttelborn im Nachbarkreis Groß-Gerau befinde sich noch bis 2030 in der Ablagerungsphase und erfülle als Deponie der Klasse II die erforderlichen Sicherheitsstandards.

Bereits im November vergangenen Jahres hatten das Regierungspräsidium und das Landesumweltministerium dem Betreiber der Büttelborner Deponie, der Südhessischen Abfall-Verwertungs GmbH (Savag), mitgeteilt, dass der Bauschutt aus Biblis im Kreis Groß-Gerau abgelagert werden soll. Die Savag hatte daraufhin Einwände an die Behörde geschickt. Auch Stadt und Kreis lehnen eine Lagerung strikt ab.

Bürgerinitiative rechnet mit jahrelangem Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten

Aus Sicht der Bürgerinitiative „Büttelborn 21“, die die Ablagerung des freigemessenen Bauabfalls auf der Büttelborner Deponie ebenfalls entschieden ablehnt, ist die Entscheidung des Regierungspräsidiums dennoch ein „Grund zu feiern“. Dass die Behörde keinen Sofortvollzug angeordnet habe, sei eine „Bruchlandung für die grüne Troika“, sagte der Sprecher der Bürgerinitiative, Armin Hanus, in einer Pressemitteilung. Ein weiteres Festhalten an der Deponie Büttelborn werde auf eine jahrelange juristische Auseinandersetzung vor den zuständigen Verwaltungsgerichten hinauslaufen. Denn bis der Fall alle drei in Frage kommenden Instanzen durchlaufen hätte, würden mindestens sechs Jahre vergehen.

Dieser Zeitpunkt wäre dann kurz vor der Schließung der Büttelborner Deponie im Jahr 2030. Damit falle der vom Umweltministerium, Regierungspräsidium und dem ZAKB angedachte „ortsnahe“ Entsorgungsweg nach Büttelborn praktisch aus, ist Hanus überzeugt. Er forderte den Zweckverband und den ehemaligen AKW-Betreiber RWE auf, die Entsorgung der Abfälle aus Biblis zu überdenken und neu zu planen.

Nach Angaben des Regierungspräsidiums geht es um insgesamt 3.200 Tonnen Bauschutt, der nach Durchlauf eines strengen Freigabeverfahrens auf der Büttelborner Deponie abgelagert werden sollen. Bei dem Abfall handele es sich um ca. 2.600 Tonnen Betonabfälle des Abfallschlüssels 1701001. Hinzu kämen rund 600 Tonnen Gemische aus Beton, Ziegeln und Keramik der Abfallschlüsselnummer 170107. (dpa / eigener Bericht)

Ergänzung 24.07.2023: Der Artikel wurde nachträglich um die Reaktion der Bürgerinitiative "Büttelborn 21" ergänzt.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -