Baden-Württemberg: Bereits zehn Brände in Recyclinganlagen

In Baden-Württemberg häufen sich die Brände in Recyclinganlagen. In diesem Jahr hat es bereits in zehn Recyclinganlagen gebrannt. Das geht es aus einer aktuellen Antwort des Umweltministeriums in Stuttgart auf eine kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Andreas Sturm hervor. 2021 hatten die Behörden des Land insgesamt sieben Brände in Recyclinganlagen verzeichnet. Im bisherigen „Rekordjahr“ 2017 hatte es ebenfalls zehnmal in Recyclinganlagen des Landes gebrannt.

Sturm fragte vor dem Hintergrund eines Brandes Mitte Juli in einer Recyclinganlage in Reilingen bei Hockenheim, wo es bereits 2018 und 2020 Großbrände gegeben hatte. Bei den bisherigen Bränden konnten laut Ministerium die Ursachen nicht geklärt werden. Beim letzten Brand 2022 in einem Freilager für Kunststoffballen vermute die Firma Brandstiftung und habe Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Der CDU-Abgeordnete wollte wissen, welche Auflagen und Vorgaben für den Betrieb einer Recyclinganlage einzuhalten sind und ob bei Bränden und Unfällen Auflagen und Nachbesserungen auferlegt werden. Der Antwort zufolge ordnen Überwachungsbehörden nachträglich auch strengere Auflagen an, wenn sich aus Unfällen, Bränden oder ähnlichen Ereignissen neue Erkenntnisse ergeben oder strengere Auflagen erforderlich scheinen. Dazu zählten Maßnahmen wie z. B. automatische Brandmelde- oder Sprinkleranlagen, Funkenschlagerkennung oder Löschwasserrückhaltung.

Im konkreten Fall der Reilinger Abfallbehandlungsanlage seien im Nachgang zu dem Brand im August 2018 mehrere baurechtliche und brandschutztechnische Auflagen erlassen werden. Auch nach dem Brand 2020 habe das Regierungspräsidium Karlsruhe im Einvernehmen mit der Stadt Hockenheim und den Feuerwehren der Stadt Hockenheim und der Gemeinde Reilingen eine nachträgliche Anordnung gegenüber der Firma erlassen. Dazu zählten unter anderem eine maximale Höhenbegrenzung für die Lagerung von Abfällen in der Produktionshalle sowie die Aufteilung eines Außenlagers in zwei Hälften mit einem Freistreifen für die Feuerwehr sowie der Aktualisierung der Feuerwehrpläne. Zudem seien auch technische Maßnahmen angeordnet worden, wie ein verbesserter Zugang für die Feuerwehr zum Anlagengelände, die Nachrüstung eines Radladers zur ersten Brandbekämpfung und Unterstützung der Feuerwehr.    

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