Fehlende Abfallvorbehandlung: Spanien droht EU-Verfahren

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen Mängeln in der Behandlung von Siedlungsabfällen eingeleitet. Der Mitgliedsstaat wende die Deponierichtlinie und die Abfallrahmenrichtlinie nicht korrekt an, teilte die Kommission vergangene Woche mit.

Konkret heißt es seitens der Brüsseler Behörde, dass Spanien einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2014 nicht nachgekommen sei, wonach Abfälle vor der Deponierung auf die am besten geeignete Weise vorbehandelt werden müssen, um negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verringern (Rechtssache C-323/13).

Aktuelle Zahlen deuten darauf hin, dass in Spanien fast 13 Prozent des gesammelten Siedlungsabfalls nicht die erforderliche Vorbehandlung erhielten, heißt es in der Ankündigung zur Eröffnung des Verfahrens. Darüber hinaus habe Spanien kein integriertes und angemessenes Netzwerk von Abfallwirtschaftseinrichtungen für gemischte kommunale Abfälle geschaffen, das alle Deponien im ganzen Land abdecke, erklärte die Kommission.

Die spanische Regierung hat zwei Monate Zeit, um auf die Mahnung der Kommission zu antworten. Wenn diese Antwort als unzureichend angesehen wird, kann die Kommission in die nächste Phase des Vertragsverletzungsverfahrens übergehen, indem sie eine begründete Stellungnahme an Spanien richtet. Als dritter Schritt kann eine Klage vor dem EuGH folgen.

Die EU-Kommission hatte erst im Februar in einem anderen Fall mit Bezug zum Abfallrecht der EU ein EuGH-Verfahren gegen Spanien eingeleitet. Diese Klage bezieht sich auf rund 200 illegale Abfalldeponien in Spanien, die noch nicht stillgelegt und saniert wurden.

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