VKU lobt Kreislaufwirtschaftsgesetz

|
|

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat lobende Worte für das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz gefunden. Anlass ist das Inkrafttreten der Novelle morgen vor einem Jahr. "Der Gesetzgeber hat mit der Novelle eine solide Grundlage für eine nachhaltige Abfallwirtschaft geschaffen", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

"Wichtig und richtig war es, dass die kommunale Überlassungspflicht für Haushaltsabfälle, einschließlich der darin enthaltenen Wertstoffe, bestätigt wurde", so Reck weiter. Die Rosinenpickerei von Wertstoffen durch private Entsorger habe so wirksam unterbunden werden können und die Erlöse kämen den Gebührenzahlern zugute.

"Aus Sicht des VKU stellt das geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz einen soliden Kompromiss zwischen kommunalen und privaten Entsorgern dar", so Reck. Kommunale Überlassungspflichten würden nicht bedeuten, dass private Entsorger vom Markt ausgeschlossen seien. "Die Kommunen vergeben rund 60 Prozent der Entsorgungsleistungen an private, meist mittelständisch geprägte Unternehmen." Gerade diese würden durch die neuen Regelungen geschützt, weil Ausschreibungsverfahren durch gewerbliche Sammler nicht mehr unterlaufen werden dürften.

Auch an der Europarechtskonformität der Regelung zu den Überlassungspflichten gibt es aus Sicht des VKU keinen Zweifel: "Wir können uns darauf verlassen, dass das KrWG in der Form, wie es Bundestag und Bundesrat verabschiedet haben, europarechtskonform ist. Die EU-Kommission hat die Beschwerden der privaten Entsorgerverbände nicht aufgegriffen", so Reck.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -