Kommunale Zweckverbände können in bestimmten Fällen bei einzelnen Leistungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Darauf hat der Verband kommunaler Unternehmen hingewiesen. Der VKU bezieht sich dabei auf ein kürzlich veröffentlichtes Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF). Demzufolge könnten Leistungen von sogenannten „Kostenteilungszusammenschlüssen“ an ihre Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein....
VKU: Kommunale Zusammenschlüsse können von Umsatzsteuer befreit werden
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