Strompreisbremse: Bundeskartellamt mit neuer Abteilung gegen Missbrauch

Das Bundeskartellamt hat mit dem organisatorischen Aufbau einer Abteilung begonnen, die das Missbrauchsverbot bei den vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gas-, Strom- und Fernwärmepreisbremsen durchsetzen soll. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen nicht ohne eigene Kostensteigerung ihre Energiepreise erhöhen und so staatliche Subventionen missbräuchlich in Anspruch nehmen, teilte die Wettbewerbsbehörde mit.

Wenn einzelne Unternehmen dies ausnutzen sollten, um höhere bzw. ungerechtfertigte staatliche Subventionen zu erlangen, werde das Amt missbräuchliche Verhaltensweisen verfolgen, kündigte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, an. In Verdachtsfällen werde das Amt überprüfen, ob Preise ungerechtfertigt erhöht wurden. Das Bundeskartellamt sei aber nicht die zuständige Stelle für Widersprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen eine Preiserhöhung. Ebenso ist der zum Teil geäußerte Eindruck falsch, dass die Preiserhöhung eines Versorgers zunächst vom Bundeskartellamt genehmigt werden müsste. Eine solche Praxis ist auch nach den neuen Regelungen zur Gas-, Strom- und Wärmepreisbremse nicht vorgesehen. Das Bundeskartellamt führe auch in Zukunft keine allgemeine Preisaufsicht und keine generellen Preisgenehmigungen im Strom-, Gas- und Fernwärmebereich durch, stellte die Behörde klar.

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