Die Stadt Mainz ist einstweilen nicht berechtigt, die Entsorgung des Verpackungsmülls per einseitiger Anordnung vom Einsammeln gelber Säcke auf die Abholung gelber Tonnen im Vollservice umzustellen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren auf Antrag von Zentek ...
Stadt darf keinen Vollservice für Gelbe Tonne anordnen
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