Rechtsgutachten erklärt Eisenhüttenschlacken als Nebenprodukte

Die bei der Herstellung von Eisen und Stahl erzeugten Eisenhüttenschlacken sind kein Abfall, sondern Nebenprodukte. Zu diesem Ergebnis kommt die Anwaltskanzlei Franßen & Nusser in einem für das FEhS-Institut für Baustoff-Forschung erarbeiteten Rechtsgutachten. Grundlagen für die Feststellung der Juristen waren die Herstellung und Verarbeitung der Schlacken, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie die rechtskonforme Verwendung der aus den Schlacken hergestellten Materialien im Hoch- und Tiefbau und in der Landwirtschaft.

Aus Sicht des FEhS-Instituts legt das 52-seitige Gutachten detailliert dar, dass alle in Paragraf 4 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgegebenen Kriterien zur Einstufung von Eisenhüttenschlacken als Nebenprodukt erfüllt werden. Dies betreffe zum einen das Herstellungsverfahren. So sei der Hauptzweck die Produktion von Eisen und Stahl, die aber mit der Entstehung von Eisenhüttenschlacke untrennbar verbunden sei.

Zum anderen kämen die sogenannten Beschaffenheitsmerkmale der Eisenhüttenschlacken in Betracht: Zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung sei die Weiterverwendung sichergestellt, es seien nur normale industrielle Verfahren zur Vorbehandlung der Schlacken notwendig. Eisenhüttenschlacken würden als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt und seien rechtmäßig, weil sie alle für die jeweilige Verwendung anzunehmenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllten sowie insgesamt keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hätten, erläutert das FEhS-Institut in einer Pressemitteilung.

„Der klimaschonende Einsatz von Eisenhüttenschlacken in Zement und Beton, in Verkehrsbaustoffen und in Düngemitteln trägt schon seit Jahrzehnten zu einer effizienten Kreislaufwirtschaft bei“, betont FEhS-Geschäftsführer Thomas Reiche. Umso mehr kritisiert er, dass die Nebenprodukte aus der Stahlindustrie – teils aus Unwissenheit – immer wieder als Abfall bezeichnet und teilweise auch bei Ausschreibungen nachrangig behandelt würden. Reiche: „Das vorliegende Gutachten unterstreicht die Bedeutung der Schlacken für Ressourcenschonung und nachhaltiges Wirtschaften. Und untermauert unsere Bemühungen, die Rahmenbedingungen für die Verwendung von Sekundärrohstoffen weiter zu verbessern.“

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