Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich Mitte Februar zum Vorschlag für die Revision der Abfallrahmenrichtlinie positioniert und in seinem Bericht zahlreiche Änderungsanträge zu den Bestimmungen über Alttextilien angenommen. Aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft enthält dieser Bericht zu viele Ausnahmen von der erweiterten Herstellerverantwortung.
„Würde die Abfallrahmenrichtlinie nach den Vorstellungen des Umweltausschusses geändert, würde sie nicht im erhofften Maße zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft für Textilien beitragen“, so der Verband am Freitag in einer Stellungnahme.
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