OVG-Urteil: Betonsteine aus teerhaltigem Straßenaufbruch keine schadlose Verwertung

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Die Herstellung von Betonblocksteinen unter Verwendung von teerhaltigem Straßenaufbruch stellt keine schadlose Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden und damit die Klage eines nordrhein-westfälischen Baustoffrecyclers gegen einen von der ...

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