Ein zwischen einem öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und einem gewerblichen Altkleidersammler geschlossener Entsorgungsvertrag begründet keinen Schutz vor anderen Wettbewerbern. Hierauf weist die Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) hin, welche die beklagte Kommune vor dem ...
ÖrE muss Drittbeauftragten nicht vor Wettbewerb schützen
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