ÖrE kann nicht selbst gegen gewerbliche Sammlungen klagen

BVerwG legt Urteilsbegründung vor / GGSC sieht Gesetzgeber gefordert

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Eine Anstalt des öffentlichen Rechts, der die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) übertragen wurden, kann nicht gerichtlich geltend machen, dass die zuständige Abfallbehörde zum Schutz ihrer Funktionsfähigkeit gegen eine gewerbliche Abfallsammlung einschreitet. Zu dieser Entscheidung ...

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