Eine Anstalt des öffentlichen Rechts, der die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) übertragen wurden, kann nicht gerichtlich geltend machen, dass die zuständige Abfallbehörde zum Schutz ihrer Funktionsfähigkeit gegen eine gewerbliche Abfallsammlung einschreitet. Zu dieser Entscheidung ...
ÖrE kann nicht selbst gegen gewerbliche Sammlungen klagen
BVerwG legt Urteilsbegründung vor / GGSC sieht Gesetzgeber gefordert
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