Kreislaufwirtschaftsgesetz: BDE erwartet Vertragsverletzungsverfahren - VKU weiter gelassen

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Einen Tag vor Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zeigt sich der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Peter Kurth, überzeugt, dass die EU-Kommission die zahlreichen Beschwerden gegen das Gesetz aufgreifen wird.

Die Kommission werde alle Beschwerden aus der Wirtschaft und dem Umweltbereich intensiv prüfen und am Ende die Bundesrepublik Deutschland über ein Vertragsverletzungsverfahren zu Korrekturen zwingen, hofft Kurth. Der Kommission würden bereits Beschwerden von fünf Wirtschafts- sowie sechs Umweltverbänden gegen das KrWG vorliegen, rechnet der BDE vor. Selten habe ein Gesetz bereits vor Inkrafttreten so viel Widerstand erfahren.
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) hält Bedenken, das neue Gesetz sei nicht mit europäischem Recht zu vereinbaren, hingegen nach wie vor für unbegründet. Die Bundesregierung habe in ihrer Protokollerklärung zum erzielten Vermittlungsergebnis die Europarechtskonformität ausdrücklich bestätigt. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung sei zudem nicht nur im Grundgesetz, sondern mit dem Vertrag von Lissabon auch im Europarecht festgeschrieben, betont der VKU.

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