GGSC mahnt Kommunen zur Vorsicht bei Streit um Getrenntsammlung von Bioabfällen

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Für Kommunen, die im Austausch mit Behörden über die Pflicht zur Getrennterfassung von Bioabfällen stehen. ist Vorsicht geboten. Darauf verweist die Berliner Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) angesichts der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesenen Berufung des Landkreises Altötting ...

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