Entsorgungsfrage sorgt für Verzögerungen beim Rückbau des AKW-Philippsburg

Brand in Maschinenhaus verursacht keine Umweltschäden

Die ungeklärte Entsorgung von Bauschutt und anderem Material aus dem abgeschalteten Atommeiler in Philippsburg bei Karlsruhe sorgt allmählich für Verzögerungen beim Rückbau. Lange sei der Rückbau nach Plan verlaufen, sagte ein Sprecher des Energieversorgers EnBW. Da der zuständige Landkreis Karlsruhe aber seinen Entsorgungspflichten nicht nachkomme, seien die Lagerkapazitäten für das abgebaute Material auf dem Kraftwerksgelände weitgehend erschöpft und es komme zu ersten Verzögerungen.

Hintergrund der Misere ist ein schwelender Streit, der inzwischen beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg anhängig ist. Das Land will dort durchsetzen, dass solche Abfälle auf einer Deponie im Enzkreis lagern dürfen. Das war vom Verwaltungsgericht Karlsruhe Ende April vergangenen Jahres aber untersagt worden.

Der Enzkreis hatte sich geweigert, den Betonmüll anzunehmen. Aus seiner Sicht ist die betroffene Deponie Hamberg für diese Art Müll, sogenannte freigemessene, nicht radioaktive Abfälle, nicht zugelassen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte dem Enzkreis daraufhin ungefragt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dagegen wiederum wehrte sich der Enzkreis erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht.

Der Landkreis Karlsruhe selbst verfügt nicht über eine geeignete Deponie. Wegen der ungeklärten Entsorgung staut sich nun Material aus dem Rückbau, das für eine Deponie erlaubt sein könnte, auf dem Kraftwerksgelände. Die Kosten dafür trägt die EnBW.

„Es ist davon auszugehen, dass beim Rückbau der stillgelegten Kernkraftwerke Philipsburg 1 und 2 insgesamt etwa 12.000 bis 24.000 Tonnen Beton über 15 bis 20 Jahre hinweg anfallen werden, die zur Deponierung freizugeben sind“, erklärte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums. Nach Worten eines VGH-Sprechers gibt es noch keinen Termin für die Berufungsverhandlung. Frühestens Ende des Jahres könnte es soweit sein. Dann werden die Parteien auch mündlich gehört. Neben dem Gerichtsverfahren würden alternative rechtliche und technische Optionen geprüft, sagte die RP-Sprecherin.

Schwelbrand im AKW-Philippsburg hat keine Folgen für Umwelt

Am Dienstag ist es zudem bei Rückbauarbeiten zu einem Schwelbrand gekommen, Gefahren für Mensch und Umwelt gab es nach Angaben des baden-württembergischen Umweltministeriums nicht. Demnach hatte es bei Arbeiten mit einem Trennschleifer Funkenflug gegeben. Bemerkt wurde der Schwelbrand, weil an einer Dehnfuge der Decke im Maschinenhaus Rauch austrat. Die Werksfeuerwehr löschte das Feuer.

Das Ereignis wurde als sogenannte Meldekategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Da es sich beim Maschinenhaus um einen Kontrollbereich handele, habe der Betreiber das Löschwasser untersucht. Dabei wurden keine radioaktiven Stoffe nachgewiesen. Auch die Abluft- und die Umgebungsüberwachung habe keine Auffälligkeiten gezeigt. Die Arbeiten im Maschinenhaus konnten fortgesetzt werden. (dpa / eigener Bericht)

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