Freigemessene Abfälle: Baden-Württemberg geht in Revision vor VGH

Das Land Baden-Württemberg will vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg durchsetzen, sogenannte freigemessene Betonabfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen auf der Deponie Hamberg im Enzkreis ablagern zu dürfen. Das war vom Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe mit Urteil von Ende April zunächst untersagt worden. Nun habe man dagegen Berufung zum VGH eingelegt, sagte am vergangenen Mittwoch eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe. In dem Streit geht es um die Frage, wohin diese beim Rückbau der Kernkraftwerke Philippsburg 1 und 2 anfallenden Abfälle gebracht werden dürfen.

Der Enzkreis hatte sich geweigert, den Betonabfall anzunehmen. Aus seiner Sicht ist die betroffene Deponie Hamberg für diese Art Abfälle nicht zugelassen. Das Regierungspräsidium hatte dem Landkreis daraufhin ungefragt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dagegen klagte der Enzkreis erfolgreich vor dem VG Karlsruhe. Eine Ausnahmegenehmigung hätte dem Enzkreis nicht antragslos und gegen seinen Willen aufgedrängt werden dürfen, hatten die Richter entschieden.

Zwei für die Entsorgung der Abfälle zuständigen Unternehmen waren vor dem VG ebenfalls gescheitert – in diesem Fall war der Enzkreis Beklagter. Ob in diesen Verfahren Berufung eingelegt wird, war zunächst nicht klar. Dem VGH lagen nach Angaben einer Sprecherin noch keine Angaben dazu vor.

Wie berichtet geht es um die Entsorgung von knapp 55.000 Tonnen freigemessener Abfälle: Im Fall der Kernkraftwerke Philippsburg 1 und 2 um voraussichtlich rund 16.000 Tonnen, die über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren anfallen. Im Fall der kerntechnischen Anlagen in Eggenstein-Leopoldshafen sind es voraussichtlich 38.450 Tonnen innerhalb von rund 25 Jahren.

Für den betroffenen Energiekonzern EnBW ist die Rechtsklage klar: „Fakt ist und bleibt, dass die EnBW rechtlich verpflichtet ist, sich mit der betreffenden Abfallkategorie – konventionelle Abfälle mit spezifischer Freigabe – an den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu wenden. Die EnBW geht fest davon aus, dass die für den Standort Philippsburg relevanten Landkreise Karlsruhe und Enz ihrer rechtlichen Verantwortung nachkommen – so wie dies andere Landkreise in Baden-Württemberg bereits tun,“ hatte sich das Unternehmen anlässlich der Vorlage der Urteilsbegründung Anfang August geäußert. (dpa/eigener Bericht)

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