bvse drängt auf differenzierte Betrachtung beim Export von Alt- und Gebrauchttextilien

Der bvse fordert eine differenzierte Bewertung bei Exporten von Textilabfällen und Gebrauchttextilien. Hintergrund ist eine Aussage der Landesumweltminister bezüglich der „Falsch-Deklaration“ von Alttextilien, die aus Sicht des Verbandes einer Klarstellung bedarf. bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock hat daher den Vorsitzenden der Umweltministerkonferenz, den nordrhein-westfälischen Umweltminister Oliver Krischer (Grüne), angeschrieben und vor den Folgen einer zu starken Beschränkung von Exporten gewarnt.

Die Umweltminister der Länder hatten im Protokoll zu ihrer letzten Sitzung im Dezember festgestellt, dass die „Falsch-Deklaration von Textilabfällen als gebrauchte Textilien“ die Hauptproblematik beim Export in Nicht-OECD-Länder sei und deswegen weitreichende Beschränkungen für den Export von Textilabfällen gefordert. Als Reaktion darauf weist der bvse nun daraufhin, dass Textilabfälle unter dem Code B3030 des Basler Übereinkommens verbracht werden. Bei den unter der Zolltarifnummer „63090000“ als Waren und Produkte exportierten Gebrauchttextilien handele es sich um gesammelte Alttextilien, die nach der Sortierung als „tragfähige und somit marktfähige Kleidungsstücke und Haushaltswaren“ in die jeweiligen Absatzmärkte vermarktet werden.

„Die Konformität dieser Ausfuhren wird regelmäßig durch die deutschen Behörden vor Ort überprüft. Es kann also keine Rede davon sein, dass mit einer falschen Deklaration gearbeitet wird“, stellt Rehbock klar. Der Verband begrüße in diesem Zusammenhang die Bestrebungen der EU-Kommission, mit der Überarbeitung der EU-Abfallverbringungsverordnung rechtssichere Kriterien für die Unterscheidung zwischen Gebrauchtwaren und Abfällen, insbesondere in Bezug auf Alttextilien, festzulegen.

Funktionsfähigkeit der Kreislaufwirtschaft durch generelles Ausfuhrverbot bedroht

„Ein grundsätzliches Verbot der Ausfuhr von Alttextilien würde die von der Politik geforderte Umsetzung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft von vorneherein verhindern“, warnt der bvse-Hauptgeschäftsführer. Dem Verband zufolge werden in Deutschland jährlich rund 1,3 Mio Tonnen Altkleider und Schuhe gesammelt. Der Bedarf an tragfähigen Alttextilien in Deutschland decke dieses Aufkommen aber „bei weitem nicht“. Daher seien weltweite Märkte entstanden, die einerseits den Bedarf an tragbarer Secondhandkleidung decken und anderseits positive Beschäftigungseffekte in den Empfängerländern schaffen, etwa im Handel oder auch im Transportgewerbe.

Um dem Problem wachsender Textilberge Herr zu werden, fordert Rehbock ein Umdenken sowohl bei der Textilindustrie als auch bei den Verbrauchern. Die Nutzungsdauer von Textilien habe durch den Trend zu Fast-Fashion in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Billigwaren seien oft von schlechter Qualität und schränkten die Reparierbarkeit und Langlebigkeit der Kleidungsstücke ein. Außerdem könnten diese Stoffe nur schwer wiederverwertet werden. „Daher begrüßen wir die Ziele der von der EU-Kommission im März 2022 veröffentlichten Strategie für nachhaltige Textilien und den Vorschlag zu einer neuen Ökodesign-Verordnung“, so der bvse-Geschäftsführer weiter. Diese sei dringend erforderlich, um strukturelle Schwächen entlang der textilen Wertschöpfungskette endlich auszuräumen.

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