Mitte März hat das Bundeskabinett, wie berichtet, die so genannte kleine Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) verabschiedet. Dieser Tage steht die Verkündung im Bundesgesetzblatt an und damit auch der Beginn der Übergangsfristen für einzelne Regelungen, darunter die lange diskutierten Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung, die drei Jahre nach der Verkündigung gelten.
Gefordert ist darin auch eine Sichtkontrolle bei jeder Anlieferung von Bioabfällen, zum detaillierten Verfahren hat sich der Verordnungsgeber allerdings nicht geäußert....