BDE für zügige Novelle des § 21 des Verpackungsgesetzes

Der Entsorgerverband BDE begrüßt Anpassungen in der fünften Ausgabe des Mindeststandards für recyclinggerechte Verpackungen, fordert aber weitere Maßnahmen im Verpackungsgesetz. Aus Sicht des BDE ist der Mindeststandard für recyclinggerechte Verpackungen eine gute Grundlage für ein besseres Verpackungsdesign, das sich mehr an der Recyclingfähigkeit orientiert.

„Trotz weiterhin offener Fragen zu technischen Details ist es wichtig, dass sich die Branche insgesamt zu einem Design for Recycling bekennt, das sich grundsätzlich an der mechanischen Recyclingfähigkeit des Materials orientiert“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth in Berlin.

Kurth betonte, dass jedoch über die positive Wirkung des Mindeststandards hinaus weitere Maßnahmen nötig seien, um die Transformation von Verpackungen in Richtung Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Wesentlich dafür sei die Schaffung finanzieller Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen und für den Rezyklateinsatz. Einen wesentlichen Hebel dafür biete vor allem die Novellierung des § 21 des Verpackungsgesetzes, um hinreichende Anreize für zirkuläres Verpackungsdesign zu schaffen.

Verbandspräsident Kurth: „Die Dualen Systeme haben bereits ein Fondsmodell ausgearbeitet, das Hersteller begünstigt, die in hohem Maße rezyklierbare Verpackungen auf den Markt bringen. Wir bedauern, dass dieses Modell noch nicht im Verpackungsgesetz verankert ist. Dennoch bleiben wir optimistisch, dass der § 21 dieses Gesetzes in der bevorstehenden Novellierung berücksichtigt wird. Nur wenn gesetzliche Rahmenbedingungen zügig auf den Weg gebracht werden und die Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette kooperieren, können die Ziele des Gesetzes auch tatsächlich umgesetzt werden.“

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