Bauschuttfirma haftet nicht für Explosion eines Blindgängers

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Ein Bauschutt-Recycler, auf dessen Gelände 2014 eine alte Fliegerbombe detoniert war, haftet nicht für die Schäden an den umliegenden Gebäuden. Eine Pflicht, sämtlichen angelieferten Schutt vorsorglich auf verborgene Blindgänger zu untersuchen, wäre überzogen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in ...

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