Auch Kraftfahrer, die als Angestellte einer Fleischmehlfabrik Tierkadaver transportieren, unterfallen dem Arbeitszeitgesetz und dürfen grundsätzlich nur acht Stunden täglich arbeiten. Das geht aus einem aktuell bekannt gegebenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor (Aktenzeichen: 4 A ...
Auch für Kraftfahrer von TBA gilt das Arbeitszeitgesetz
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