Alttextilien: Modelle zur erweiterten Herstellerverantwortung gesucht

Im Zusammenhang mit der EU-Textilstrategie schreibt das Umweltbundesamt (UBA) derzeit ein Forschungsprojekt zur „Erarbeitung möglicher Modelle der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien“ aus.

Hierfür sollen Empfehlungen für die Ausgestaltung einer Herstellerverantwortung für Textilien erarbeitet werden, die die aktuellen Strukturen zur Erfassung und Verwertung von Alttextilien in Deutschland berücksichtigen, wie es in der Leistungsbeschreibung heißt.

Einerseits gelte es, eine Definition von Alttextilien bzw. des Anwendungsbereichs zu liefern, andererseits um die Erarbeitung und kritische Bewertung möglicher Herstellerverantwortungsmodelle für Alttextilien.

Bisher gebe es keine allgemeingültige Definition für Alttextilien weder auf europäischer noch auf deutscher Ebene. Mit der Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung müsse dies gelöst werden. Eine Definition sei daher in Einklang mit derzeitigen Überlegungen auf EU-Ebene zu formulieren, mithin was alles unter den Anwendungsbereich fallen soll, etwa Textilien aus privaten Haushalten und/oder gewerblichem Bereich, Haushaltstextilien wie Bettwäsche, Gardinen etc., Lederwaren wie Gürtel, Handtaschen etc., Stofftiere usw.

Im Hinblick auf die Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien seien die Strategien in anderen europäischen Mitgliedsstaaten in der Analyse zu berücksichtigen. Zu untersuchen sei etwa, wie die Erfassungswege ausgestaltet sein müssen, um die bisherige Sammelstruktur zu berücksichtigen. Die Pflichten und Rechte der diversen Akteure bei der Sammelstruktur seien herauszuarbeiten, die diese zukünftig übernehmen müssen. Hierzu gehörten etwa gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen, Sammlungen durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder die freiwillige Rücknahme im Handel. Weitere Rahmenbedingungen zur Umsetzung einer möglichen Herstellerverantwortung sind zu beachten, wie bspw. die verpflichtende Einführung der Getrennterfassung von Alttextilien ab 2025. Die Abgabefrist endet am 11. Mai.

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