Im Streit um die Rückführung von illegal aus Deutschland nach Polen verbrachten Abfällen sieht die EU-Kommission in zwei Fällen Verstöße der Bundesrepublik gegen die Abfallverbringungsverordnung. Für die an den fünf weiteren Standorten gelagerten Abfälle reichten der Brüsseler Behörde die vorgebrachten Beweise Polens hingegen nicht aus.
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