Streit um Rückführung von Abfällen nach Deutschland: Kommission gibt Polen nur in Teilen Recht

Im Streit um die Rückführung von illegal aus Deutschland nach Polen verbrachten Abfällen sieht die EU-Kommission in zwei Fällen Verstöße der Bundesrepublik gegen die Abfallverbringungsverordnung. Für die an den fünf weiteren Standorten gelagerten Abfälle reichten der Brüsseler Behörde die vorgebrachten Beweise Polens hingegen nicht aus.

Den kompletten Bericht zur Einschätzung der Kommission in der Auseinandersetzung zwischen Polen und Deutschland lesen Sie hier...

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