Im EEG 2017 werden erstmals auch verpflichtende Flexibilitätsanforderungen an Anlagen zur Stromerzeugung aus fester Biomasse gestellt. Für diese Anlagen wird die Förderung auf eine Bemessungsleistung begrenzt, die 80 Prozent der installierten Leistung entspricht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ...
Regierung erwartet in Folge des EEG 2017 Anstieg der Flexibilität von Bioenergieanlagen
Bereits über 2.400 Biogasanlagen nehmen Flexibilitätsprämie in Anspruch
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