Um die Klimawende praktisch mitzugestalten, haben die Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt und Bildung die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen“ erlassen. Die Ausbildungsordnung regelt die qualitativen Standards für die Ausbildung zum Umwelttechnologen bzw. zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung, für Abwasserbewirtschaftung, für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.
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