Kabinett beschließt erweiterte Befugnisse für Kartellamt

Das Bundeskabinett hat heute eine Reform des Wettbewerbsrechts mit einer Stärkung des Bundeskartellamts beschlossen. Die Befugnisse der Behörde sollen mit der GWB-Novelle gestärkt werden, um Störungen im Wettbewerb abzustellen. Künftig soll das Kartellamt bei Störungen des Wettbewerbs verschiedene weitere Maßnahmen anordnen können. So sollen Marktzugänge erleichtert und Konzentrationstendenzen gestoppt werden. In Extremfällen könnten Unternehmen sogar entflochten werden. Dem Gesetz müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bezeichnete die heute im Kabinett beschlossene 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen als „größte Reform des Wettbewerbsrechts seit vielen Jahrzehnten“. Das Kartellamt erhalte neue Kontroll- und Eingriffsrechte und könne festgestellten Verstößen künftig leichter mit konkreten Maßnahmen begegnen. Bei erheblichen und fortwährenden Störungen des Wettbewerbs könne die Behörde Maßnahmen anordnen, die sich in der Schwere des Eingriffs langsam aufbauen und als „Ultima Ratio“ auch eine Entflechtung vorsehen könnten, erklärte Habeck auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in Berlin. Außerdem finde eine weitere Schärfung der Instrumente durch eine Vorteilsabschöpfung statt. Insgesamt werde der Wettbewerb durch die GWB-Novelle geschützt und gestärkt, betonte der Wirtschaftsminister.

Wie die beiden Minister auf Kritik von Kartellamtspräsident Mundt reagierten, an welchen Stellen es Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf gab und wie die ersten Reaktionen aus der Wirtschaft ausfallen, lesen Sie hier

 

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