Kabinett beschließt EEG-Novelle

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Nach langem Streit hat die Bundesregierung die Novelle des EEG auf den Weg gebracht. Mit der heute vom Kabinett beschlossenen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll ab 2017 die Förderung von Ökostrom umgestellt werden. Unter anderem wird eine Höchstmenge für Windenergie an Land und auf See sowie für Strom aus Solaranlagen und Biomasse festgelegt.

Für Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 150 kW werden Ausschreibungen eingeführt. Daran können laut dem zuletzt bekannt gewordenen Entwurf auch Anlagen für feste Biomasse teilnehmen. Altholzanlagen bleiben allerdings außen vor. Sie werden „wegen der ordnungsrechtlichen Verwertungspflicht“ ausgenommen. Für bestehende Schwarzlaugeanlagen wird der ursprünglich 20-jährige Vergütungszeitraum einmalig um zehn Jahre verlängert, wobei diese Anschlussvergütung mit einer Degression verbunden ist. Damit wurde das vom Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) propagierte Modell einer degressiv ausgestalteten Anschlussförderung für Altholzanlagen nicht berücksichtigt, hingegen auf Schwarzlaugeanlagen angewendet.

Trotz des mit nahezu 300 Seiten umfangreichen Gesetzentwurfes ist für die EEG-Novelle ein sehr enger Zeitrahmen vorgesehen: Nach dem heutigen Beschluss hat sich die Koalition nach Angaben von „Spiegel-Online“ eine Woche für mögliche Änderungen vorbehalten, ehe die Länder zu diesen Änderungen Stellung nehmen können. Bereits am 23. Juni soll der Gesetzentwurf vormittags zur ersten Lesung in den Bundestag, schon am Nachmittag soll das EEG im zuständigen Bundestags-Wirtschaftsausschuss diskutiert werden.

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