Verlängerte Förderung für Altholzkraftwerke noch unter EU-Vorbehalt
Die kurz vor Weihnachten vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Anschlussförderung für Altholzkraftwerke unterliegt noch dem Genehmigungsvorbehalt seitens der EU-Kommission. Da ab Anfang 2021 Haushaltsmittel auf das EEG-Konto fließen, stelle die Förderung durch das EEG unzweifelhaft eine staatliche Beihilfe dar, betonte das Bundeswirtschaftsministerium. Und staatliche Beihilfen müssen von der EU-Kommission genehmigt werden, bevor sie in Deutschland gewährt werden dürfen.
Die Bundesregierung habe bereits in einem frühen Verfahrensstadium konstruktive Gespräche mit der EU-Kommission zum EEG 2021 begonnen und zu vielen Inhalten des EEG 2021 ein grundsätzlich gemeinsames Verständnis erzielen können. Die Gespräche werden laut Bundeswirtschaftsministerium aktuell noch fortgesetzt – insbesondere auch zu den kurzfristigen Änderungen im parlamentarischen Verfahren, worunter auch die Regelung zu den Altholzkraftwerken fällt.
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