Lebensmittelspenden an Tafeln steuerfrei

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Bund und Länder haben sich darauf verständigt, auf Lebensmittelspenden an die Tafeln keine Mehrwertsteuer zu erheben. Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln soll der Wert nach Ladenschluss regelmäßig null Euro betragen, teilte das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen mit. Damit fällt keine Umsatzsteuer an. Notwendig wurde diese Regelung, nachdem ein Finanzamt in Sachsen die geltende Regelung des Umsatzsteuerrechts so ausgelegt hat, dass ein Bäcker Umsatzsteuer in Höhe von rund 5.000 € auf die gespendeten Brötchen zahlen musste (EUWID berichtete in Ausgabe 30/2012).

Nach Bekanntwerden dieses Falles habe das NRW-Finanzministerium umgehend reagiert und mit einer Übergangsregelung bis zur endgültigen Klärung durch Bund und Länder dafür gesorgt, dass Spendern von Lebensmitteln auch in der Zeit bis zur Entscheidung keine Nachteile entstanden. Für NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans wäre es nicht verständlich gewesen, Spender für die Tafel gegenüber denen zu benachteiligten, die Lebensmittel achtlos in den Müll werfen.
Als Konsequenz aus dem Fall in Sachsen hätten seinerzeit bereits einige Bäckereien ihre Spenden bei den Tafeln eingestellt, so der Bundesverband Deutscher Tafeln, wenngleich der Paragraf in der Praxis kaum angewandt wurde, weil die Finanzämter die Essensspenden meist als steuerrechtlich wertlos einstuften.

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