Divid, die Einwegkunststofffonds-Plattform des Umweltbundesamtes, ist zum 1. April mit ersten Funktionen in Betrieb gegangen. Basis für die Plattform ist das zum Jahresanfang in Kraft getretene Einwegkunststofffondsgesetz. Es verpflichtet Hersteller von Einwegkunststoffprodukten zur Übernahme der Kosten für die Entsorgung in öffentlichen Bereichen.
Hersteller, die bereits vor dem 1. Januar 2024 aktiv waren, haben noch bis zum Jahresende Zeit, sich zu registrieren. Für neu aktive Hersteller besteht eine umgehende Registrierungspflicht ab dem genannten Datum. Die Abgabenpflicht gilt ab 2024 gesetzlich unabhängig von der Registrierung.
Die Verzögerung der Plattform hat keine Auswirkungen auf Anspruchsberechtigte, da die Registrierung für eine Kostenerstattung ab 2025 noch ausreichend Zeit lässt, teilte das Umweltbundesamt mit. Ab 2024 werden Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen, Tabakfilterprodukten und anderen Einwegkunststoffartikeln zur erweiterten Herstellerverantwortung verpflichtet....