DUH fordert Nachbesserungen an Mehrweg-Novelle

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit den Eckpunkten des Bundesumweltministeriums zur Überarbeitung des Verpackungsgesetzes nur zum Teil zufrieden. Der Umweltverband ruft Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zu Nachbesserungen auf.

Aus Sicht der DUH ist eine Mehrwegangebotspflicht für Getränkeflaschen ohne verpflichtende Quotenvorgabe wenig wirksam. Zudem fordert der Umweltverband weiterhin eine bundesweite Einwegabgabe für Getränke- und Essensverpackungen in der Gastronomie. Zufrieden ist die DUH mit dem Einwegverbot für den Vor-Ort-Verzehr in der Gastronomie und der Ausweitung der geltenden Mehrwegangebotspflicht auf Einwegverpackungen aus Pappe oder Aluminium.

„Schlupflöcher für Discounter“

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz zufolge bietet eine Mehrwegangebotspflicht für Getränkeflaschen ohne verbindliche Zielvorgaben insbesondere einwegorientierten Discountern wie Aldi oder Lidl scheunentorgroße Schlupflöcher, um die Regelung zu unterlaufen. Am geeignetsten wäre eine Einwegabgabe von mindestens 20 Cent zusätzlich zum Pfand auf Einweg-Plastikflaschen und Dosen, damit Verbraucher auf Mehrweg wechseln. Zudem müsse bei der geplanten Rücknahmepflicht von allen Getränkemehrwegflaschen im Handel sichergestellt werden, dass die bei Discountern zurückgegebene Flaschen schnellstmöglich zur Wiederbefüllung in den Mehrwegkreislauf gelangen. Eine wettbewerbsgetriebene Verzögerung oder Behinderung der Rückführung leerer Mehrwegflaschen müsse ausgeschlossen werden.

Ein erster richtiger Schritt sei, dass die seit Januar geltende Mehrwegangebotspflicht auf alle Einwegverpackungsmaterialien ausgeweitet werde. Insbesondere Fast-Food-Ketten wie McDonald‘s oder Burger King hätten gezielt eine Ausnahmeregelung für Einweg-Geschirr aus Pappe und Aluminium zur Befreiung von der Mehrwegpflicht ausgenutzt, was zu keinem Gramm weniger Abfall geführt habe. Auch das in Frankreich bereits vorhandene und von der DUH geforderte Einwegverbot für den Vor-Ort-Verzehr in der Gastronomie sei positiv.

Allerdings sei das Problem weggeworfener To-Go-Verpackungen damit nicht gelöst, weil ein Wechsel von Einweg auf Mehrweg ohne einen finanziellen Anreiz in der Breite nicht funktioniere. Die in Tübingen seit Anfang 2022 geltende kommunale Einwegsteuer zeige eindrücklich, wie erfolgreich dieses Instrument Mehrweg fördert. Umweltministerin Lemke müsse eine solche Abgabe auf Einweg-Geschirr auf Bundesebene einführen. „Ohne dieses Element wird die Mehrwegangebotspflicht trotz der angekündigten Nachbesserungen ein zahnloser Tiger bleiben“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

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