Bundesrats-Initiative gegen Lebensmittelverschwendung

Mit Rheinland-Pfalz fordert ein weiteres Bundesland verstärkte Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung. In seinem Entschließungsantrag im Bundesrat schlägt das Land ein ganzes Bündel an Maßnahmen vor. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an die Bundesratsausschüsse für Agrar- und Verbraucherschutz, für Umwelt und für Wirtschaft überwiesen. Diese befassen sich im März damit. Bereits vor gut eineinhalb Jahren hatte das Land Niedersachsen eine ähnliche Initiative gestartet.

Im Einzelnen schlägt das Land Rheinland-Pfalz Kooperationen von Handel und Gastronomie mit Wohltätigkeitsorganisationen wie Tafeln oder sozialen Initiativen zur Lebensmittelrettung vor, damit weniger Produkte weggeworfen werden. Notwendig seien verbindliche Regeln für den Lebensmitteleinzelhandel und die -produktion sowie die Gastronomie zur Freigabe von unverkauften, für den Verzehr noch geeigneten Lebensmitteln für soziale Zwecke und innovative Ansätze zur Spende. Insbesondere sollten der Dachverband Tafel Deutschland sowie Initiativen wie Foodsharing beteiligt werden, damit deren Belange berücksichtigt und sie organisatorisch nicht überfordert werden.

Die Abgabe und Verteilung überschüssiger Lebensmittel durch den Handel sollte künftig noch stärker digitale Möglichkeiten in den Blick nehmen, um Menschen mit Armutsrisiken einen diskriminierungsfreien und niedrigschwelligen Zugang zu diesen Produkten zu ermöglichen, so der Entschließungsantrag. Gleichzeitig gelte es, unverhältnismäßige Bürokratie für alle Beteiligten zu vermeiden.

Aus Sicht von Rheinland-Pfalz ist das Mindesthaltbarkeitsdatum in der bestehenden Form eine Ursache dafür, dass viele noch verwendbare Lebensmittel weggeworfen werden. Die Bundesregierung solle sich daher auf EU-Ebene dafür einzusetzen, den Rechtsrahmen beim Mindesthaltbarkeitsdatum anzupassen, indem die Ausnahmeliste vom Mindesthaltbarkeitsdatum unter Beachtung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes etwa um Nudeln, Reis oder Honig erweitert wird.

In ihrer 2019 beschlossenen „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ hatte sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Menge an Lebensmittelabfällen auf Ebene von Einzelhandel und Verbrauchern bis zum Jahr 2030 zu halbieren. Im Herbst 2021 hatte der Bundesrat in einer Entschließung die Bundesregierung zu verpflichtenden Maßnahmen aufgefordert, um das Ziel einer Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 zu erreichen.

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