BMUV fördert weitere Projekte gegen Meeresmüll

Zum Schutz der Meere hat das Bundesumweltministerium den dritten Förderaufruf zu seinem Programm gegen Meeresmüll gestartet. Bewerben können sich Projekte, die aktiv zu nachhaltiger Produktion, Vertrieb und Nutzung von Plastikprodukten und damit zur Vermeidung des Eintrags von Abfällen in Meere beitragen, teilte das Ministerium gestern mit. Ebenfalls förderfähig sind Projekte, die eine geordnete Abfallbewirtschaftung mit umweltgerechten Entsorgungs- und Recyclingstrukturen in Ländern des globalen Südens sicherstellen. Das BMUV stellt für die dritte Förderrunde des Programms insgesamt rund 25 Mio € pro Jahr bereit.

Das Ministerium will mit dem Programm Maßnahmen fördern, die Abfall von vornherein vermeiden und möglichst zu Beginn der Wertschöpfungskette, etwa beim Produktdesign, ansetzen. Hinzu komme der kurzfristige Aufbau funktionierender Abfall- und Kreislaufmanagementsysteme für Abfälle, die sich nicht vermeiden lassen, heißt es weiter. Zentrale Aspekte der Förderung seien Multiplizierbarkeit, Anschlussfähigkeit und der Fortbestand der gewählten Ansätze. Das Förderprogramm unterstützt Projekte zu Politikberatung, Kapazitätsaufbau, Technologiekooperation und Investitionen sowie zur Implementierung des jeweiligen institutionellen Rahmens. Neben Anrainerstaaten belasteter Flüsse legt das BMUV den Fokus auf küstennahe Regionen und Inselstaaten.

Für die aktuelle Förderrunde will das Ministerium Projekte aus fünf Schwerpunktbereichen unterstützen. Hierzu gehören unter anderem der Aufbau und Weiterentwicklung von Reuse-Systemen, Anstrengungen zum Bewusstseins- und Verhaltenswandel zur Meeresmüllvermeidung sowie der Aufbau einer „Circular Economy“ und (dezentrales) Abfallmanagement in ländlichen Regionen und kleinen Inselentwicklungsländern.

Mit dem Programm sollen Durchführungsorganisationen des Bundes, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie deutsche Ableger internationaler und multilateraler Organisationen und Einrichtungen, die einen Sitz in Deutschland haben, angesprochen werden. Deutsche Antragsteller könnten für die Durchführung aber auch mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, betont das Ministerium. Projektskizzen können noch bis zum 7. Januar 2023 bei der zuständigen Projektträgerin, der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, eingereicht werden. Nach einer ersten Begutachtung sollen die ausgewählten Vorhaben ein ausführliches Antragsverfahren durchlaufen.

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