Der bayerischen Landesregierung wie auch den Bezirksregierungen sind in Sachen Bioabfallsammlung durch die Gebietskörperschaften die Hände gebunden. So wirken die Bezirksregierungen zwar im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über die entsorgungspflichtigen Körperschaften darauf hin, dass die seit Anfang 2015 geltende ...
„Bioabfallsammlung ist Sache der Gebietskörperschaften“
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