Batterieverordnung endgültig verabschiedet

Die neue EU-Batterieverordnung ist endgültig verabschiedet. Im Rat stimmten heute 25 Mitgliedstaaten für die Annahme der neuen rechtlichen Vorgaben im Batteriebereich – lediglich Slowenien und Bulgarien enthielten sich. Die Verordnung muss nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt dann 20 Tage später formell in Kraft – also wahrscheinlich noch im August. Weitere sechs Monate später sollen dann die meisten Bestimmungen gelten. Da der europäische Rechtsrahmen für Batterien von der bisherigen Richtlinie auf eine Verordnung umgestellt wurde, gelten die Vorgaben unmittelbar und ohne weitere Anpassung in allen Mitgliedstaaten.

Für eine Reihe von Vorgaben sind jedoch noch längere Übergangsfristen vorgesehen. So müssen Hersteller erst dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten – also vermutlich ab Anfang 2027 – sicherstellen, dass Gerätebatterien aus Produkten leicht von Endnutzern entfernt und ausgetauscht werden können. Die rechtlichen Regelungen zu Altbatterien müssen erst 24 Monate nach Inkrafttreten angewendet werden. Dies betrifft etwa die Vorgaben zur Herstellerverantwortung sowie zur Sammlung, Behandlung und Verwertung von Batterien, die ab Mitte 2025 zur Anwendung kommen müssen. Bis Ende 2027 soll die Kommission zudem einen Bericht über die Durchführbarkeit und die potenziellen Vorteile von Pfandsystemen für Batterien vorlegen.

Bis Ende 2027 steigt das Sammelziel für Gerätebatterien von gegenwärtig 45 Prozent – in Deutschland sogar 50 Prozent – auf zunächst 63 Prozent. In einem weiteren Schritt erhöht sich die Mindestquote dann bis Ende 2030 auf 73 Prozent. Für die neu in das Gesetzeswerk aufgenommene Kategorie der Batterien aus sogenannten „leichten Verkehrsmitteln“, wie z.B. Elektrofahrräder oder E-Scooter, wurden Sammelziele von 51 Prozent bis Ende 2028 sowie 61 Prozent bis Ende 2031 festgeschrieben.

Die Verordnung setzt zudem das Ziel, bis Ende 2027 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2031 mindestens 80 Prozent des Lithiums aus Altbatterien zu verwerten. In Abhängigkeit von den Marktentwicklungen und technologischen Entwicklungen sowie der Verfügbarkeit von Lithium können diese Vorgaben allerdings noch durch delegierte Rechtsakte geändert werden. Für Nickel-Cadmium-Batterien wird zudem ein Recyclingeffizienzziel von 80 Prozent bis Ende 2025 und für andere Altbatterien von 50 Prozent bis Ende 2025 festgelegt.

Im Rahmen der Verordnung ist zudem erstmals ein verpflichtender Mindestrezyklatanteil für Industriebatterien, Starterbatterien und Traktionsbatterien vorgesehen. Die Zielvorgaben wurden zunächst auf 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, sechs Prozent für Lithium und sechs Prozent für Nickel festgesetzt, müssen aber erst in acht Jahren verpflichtend erfüllt werden. Die Hersteller müssen dabei Nachweise über den Rezyklatgehalte ihrer Batterien liefern.

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich bereits Ende letzten Jahres auf die endgültigen Regelungen für die neue Batterieverordnung geeinigt und für eine Reihe umstrittener Regelungen, wie etwa Sammel-, Verwertungs- und Rezyklateinsatzquoten, Kompromisse gefunden. Im Juni hatte dann das EU-Parlament diesen Kompromiss bestätigt. Mit der heute erfolgten finalen Zustimmung des Rates kommt der Gesetzgebungsprozess für die Batterieverordnung nach mehr als zweieinhalb Jahren zum Ende.

Lemke: „Entscheidende Weichenstellung für mehr Kreislaufwirtschaft“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sieht in der Batterieverordnung „eine entscheidende Weichenstellung für mehr Kreislaufwirtschaft im EU-Binnenmarkt“, da hiermit erstmals der gesamte Lebenszyklus in den Fokus genommen und Herstellungs- und Abfallphase künftig zusammengedacht werden. „Indem wir verstärkt wertvolle Ressourcen aus ausgedienten Batterien gewinnen, verbessern wir das Recycling und verringern den teils umweltschädlichen Abbau in anderen Teilen der Welt“, sagte Lemke im Anschluss an die Abstimmung im Rat.

Ihre spanische Amtskollegin Teresa Ribera, die dem Umweltrat aktuell vorsteht, betonte die Bedeutung von Altbatterien für die Versorgung mit Rohstoffen in Europa. „Wir müssen in der Lage sein, diese kritischen Rohstoffe wiederzuverwenden, anstatt auf die Versorgung durch Drittstaaten angewiesen zu sein“, sagte sie in Brüsssel. Außerdem erwartet die spanische Ministerin, dass die neuen Vorgaben die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken.

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