Arbeitsprogramm der EU-Kommission mit begrenzten Vorhaben zum Abfallrecht

Geplanter Vorschlag zum Recht auf Reparatur verschoben

Die EU-Kommission plant, ihre Vorschläge zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und besseren Bewirtschaftung von Alttextilien im zweiten Quartal 2023 vorzulegen. Dies geht aus ihrem Arbeitsprogramm für das kommende Jahr hervor, das sie am Dienstag vorstellte. Den geplanten Rechtsakt zu kritischen Rohstoffen und weitere Maßnahmen, die damit in Verbindung stehen, will die Europäische Kommission bereits im ersten Quartal 2023 auf den Weg bringen. Der Rechtsakt soll laut Mitteilung der EU-Kommission eine „angemessene und diversifizierte Versorgung“ für die europäische digitale Wirtschaft und für den „grünen Übergang“ bereitstellen und Wiederverwendung und Recycling priorisieren. Ihren Vorschlag zum Recht auf Reparatur, der nach der bisherigen vorläufigen Planung Ende November vorgestellt werden sollte, hat die EU-Kommission verschoben.

 

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