Der „Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rhein-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg“ muss 762.000 €, die er möglicherweise als unerlaubte Beihilfe an den Landkreis Birkenfeld zurückzahlen muss, zunächst auf einem Sperrkonto parken. Die Summe plus Zinsen müsse bis ...
Zweckverband Tierkörperbeseitigung muss umstrittene Beihilfe zunächst hinterlegen
VG Trier bestätigt einstweiligen Rechtsschutz für Landkreis Birkenfeld
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