Zweckverband Tierkörperbeseitigung muss umstrittene Beihilfe zunächst hinterlegen

VG Trier bestätigt einstweiligen Rechtsschutz für Landkreis Birkenfeld

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Der „Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rhein-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg“ muss 762.000 €, die er möglicherweise als unerlaubte Beihilfe an den Landkreis Birkenfeld zurückzahlen muss, zunächst auf einem Sperrkonto parken. Die Summe plus Zinsen müsse bis ...

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