Das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert ab Anfang 2015 die getrennte Erfassung von Bioabfall. Dies hat in der Regel durch eine Biotonne zu erfolgen. Weil aber bereits seit 2006 der Rest- und Biomüll aus dem Ortenaukreis und dem Landkreis Emmendingen in der MBA des Zweckverbandes Abfallbehandlung Kahlenberg (ZAK) ...
ZAK besteht weiterhin auf Befreiung von Biotonnenpflicht
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