Rein gewinnorientierte wirtschaftliche Tätigkeiten von Gemeinden sind nach einem Gutachten nicht zulässig. “Eine reine Unternehmenstätigkeit oder erwerbswirtschaftliche Wettbewerbsteilnahme ohne einen besonderen, dadurch unmittelbar erreichbaren öffentlichen Zweck ist der Gemeinde verwehrt”, heißt es in einem ...
“Wirtschaftsaktivität der Kommunen begrenzt"
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -