VGH: Ausnahme von der Andienungspflicht

|
|

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) muss die Sonderabfallagentur des Landes prüfen, ob sie eine Ausnahme von der Andienungspflicht für Erzeuger und Besitzer gefährlicher Abfälle gewähren kann – auch dann, wenn die Anlage außerhalb von Baden-Württemberg liegt. Der VGH ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -