Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Dresden sind gewerbliche Altpapiersammlungen mittels Blauer Tonnen rechtswidrig und können deshalb von der Stadt untersagt werden. Dies hat das Gericht am Donnerstag vergangener Woche beschlossen (Az. 3 L 461/10 vom 16.12.2010). Die von der Stadt Dresden erlassenen ...
VG Dresden: Private Blaue Tonnen sind rechtswidrig
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