VG Arnsberg: Zusammenwirken mit anderen Sammlungen rechtfertigt Untersagung

Entrümpelung ebenfalls untersagt, da meist auch Hausmüll mit entsorgt wird

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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Klage gegen die Untersagung einer gewerblichen Sammlung abgewiesen, bei der neben Altmetall und Papier unter andrem auch „sonstige gemischte Abfälle“ und Grünabfälle erfasst und einer stofflichen oder thermischen Verwertung zugeführt werden sollten. Nach Auffassung des ...

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